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ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
40 SECONDS SERVICE GMBH

Präambel / Preamble

Zur Erleichterung der Zusammenarbeit mit unseren ausländischen Kunden, sind im Anschluß an den deutschen Text die gesamten AVBs in englischer Sprache angefügt. Sollten Abweichungen zwischen dem deutschen und englischen Text bestehen, gelten die Bestimmungen des deutschen Textes.

1 Geltungsbereich

  1. Die vorliegenden „Vertragsbedingungen für gastronomische Servicedienstleistungen“ der 40 SECONDS Service GmbH, Knesebeckstraße 59-61, 10719 Berlin („40seconds“) gelten gegenüber Unternehmen, gewerblich handelnden Personen, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens (nachfolgend insgesamt Unternehmer genannt) in der jeweils aktuellen Fassung. Zusätzliche oder widersprechende Vertragsbedingungen unserer Kunden gelten nur, wenn die 40seconds sie ausdrücklich schriftlich anerkannt hat. Werden mit dem Vertragspartner im Catering- oder Gastronomievertrag abweichende Vereinbarungen getroffen, haben diese „Allgemeinen Vertragsbedingungen für gastronomische Servicedienstleistungen“ („AVB“) stets Vorrang gegenüber der entsprechenden Regelung innerhalb dieser abweichenden Vereinbarungen.
  2. Bestellungen von Kunden, die unter Hinweis auf ihre Geschäftsbedingungen erfolgen, führen in keinem Fall zur Anwendung abweichender oder widersprechender Geschäftsbedingungen, auch wenn 40seconds im Rahmen der Abwicklung des Vertrags hierauf nicht nochmals gesondert hinweist.

 

2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Präsentationen gastronomischer Servicedienstleistungen von 40seconds sind bloße Aufforderungen zum Vertragsschluss (invitatio ad offerendum) und noch keine Angebote im Rechtssinne. Erfolgt durch den Kunden eine Auftragserteilung auf eine Präsentation einer gastronomischen Servicedienstleistung, ist erst dies im Rechtssinn ein Angebot zum Abschluss eines bindenden Vertrags. Die Annahme eines Angebots zum Vertragsabschluss durch 40seconds kann bis zu zwei Wochen dauern. Solange ist der Kunde an sein Angebot gebunden. Die Annahme eines Angebots ist auch ohne Einhaltung der Schriftform konkludent durch Erbringung der Leistung möglich.
  2. Um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten, hat der Kunde spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn die genaue Teilnehmerzahl schriftlich mitzuteilen. Die Angabe ist verbindlich und kann bis spätestens 5 Werktage vor Beginn der Veranstaltung in Abstimmung mit 40seconds um maximal 5 % der angegebenen Personenzahl erhöht oder verringert werden. Bei einer Verringerung der Teilnehmeranzahl richtet sich der Vergütungsanspruch nach den Regelungen in §6 dieser AVB. Bei einer Erhöhung der Teilnehmeranzahl behält sich 40seconds eine Anpassung der Einheitspreise vor.

  3. Im Interesse der Qualität ist die Standzeit von Buffets auf maximal drei Stunden begrenzt. Wird die Bestellung über einen längeren Zeitraum benötigt, kann der Kunde nach Absprache mit 40seconds die Gesamtmenge auf verschiedene Bestellzeiten verteilen.

 

3 Haftung für Verlust oder Beschädigung

Für Verlust oder Beschädigung eingebrachter Sachen des Kunden und seiner Gäste wird keine Haftung übernommen, es sei denn, es wird ein entgeltlicher Verwahrungsvertrag abgeschlossen oder der Schaden beruht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten von 40seconds oder ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.

4 Preise und Zahlung

  1. Abrechnungsgrundlage sind die von dem jeweiligen Kunden angegebene und gegebenenfalls nachträglich modifizierte Teilnehmerzahl bzw. die verbindlich bestellten Mengen.
  2. Die Abrechnung der Kaltgetränke erfolgt grundsätzlich nach dem tatsächlichen Verbrauch, es sei denn, es sind verbindliche Mengen oder Pauschalen ausdrücklich vereinbart.
  3. Wünscht der Kunde ein Limit für den Getränkeausschank, ist dies in der Bestellung oder spätestens bei der Annahme des Angebots schriftlich anzugeben.
  4. Sämtliche Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, es sei denn, dass ausdrücklich ein Inklusivpreis vereinbart ist, in dem die gesetzliche Mehrwertsteuer bereits enthalten ist.
  5. Der Rechnungsbetrag ist spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung ohne Abzüge netto zu zahlen. Der Kunde kommt spätestens ab dem in der Rechnung genannten Fälligkeitstermin in Zahlungsverzug. Verzugszinsen betragen für gewerbliche Kunden gemäß §288 II BGB 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB, für Verbraucher 5 Prozentpunkte über diesem Basiszinssatz. Das Recht zur Geltendmachung höherer Zinsen aus einem anderen Rechtsgrund sowie die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleiben hiervon unberührt.

5 Sicherheiten

  1. 40seconds ist berechtigt, vom Kunden eine Vorschusszahlung in Höhe von bis zu 100% der Auftragssumme zu fordern. Vorschusszahlungen werden spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung fällig.
  2. Verlangt 40secondsvon dem Kunden eine Vorschusszahlung innerhalb einer bestimmten Frist, erfolgt die Annahme des Auftrags unter der aufschiebenden Bedingung fristgerechter Zahlung.
  3. Anstatt der Vorauszahlung unter Punkt 1 dieses § 5 kann 40seconds auch gesonderte Zahlungsbedingungen vertraglich vereinbaren, die dann Vorrang vor den in diesen Bestimmungen benannten Zahlungsvereinbarungen haben.

6 Pauschalierter Vergütungsanspruch

  1. Kündigt der Kunde den Vertrag bzw. Teilleistungen, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, oder wird die Veranstaltung, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, nicht durchgeführt, so hat 40seconds die Wahl, statt einer konkreten Vergütung für die beauftragten Leistungen und Aufwendungen eine Pauschale zu verlangen:
    • Kündigung bis zum 15.Tag vor Veranstaltungsbeginn: 75 % des Bestellwertes
    • Kündigung ab dem 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des Bestellwertes
  2. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass 40seconds keinen Schaden oder ein Schaden nicht in dieser Höhe entstanden ist.

7 Leistungs- und Erfüllungspflichten, Ausschlussfrist für Mängelanzeige, Abtretungsverbot

  1. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die 40seconds die Erbringung ihrer Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, hat 40seconds, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen, nicht zu vertreten.
  2. Offensichtliche Mängel der Leistung hat der Kunde unverzüglich mündlich und spätestens innerhalb von 2 Wochen schriftlich oder in Textform 40seconds anzuzeigen. Eine verspätete Mängelanzeige führt zum Ausschluss der Gewährleistungsansprüche gegenüber 40seconds.
  3. Ansprüche gegen 40seconds sind nicht abtretbar, soweit es sich beim Kunden um ein Unternehmen handelt.

8 Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung

Zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Geschäftszwecke erfolgt die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der an 40seconds übermittelten personenbezogenen Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Geschäftszwecke erfolgt die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der an 40seconds übermittelten personenbezogenen Daten durch die 40seconds.

Der Kunde verpflichtet sich, den von der Datenübermittlung betroffenen Personen die nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen und für eine Rechtsgrundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten an die 40seconds zu sorgen. Sofern erforderlich, schließen die Parteien einen gesonderten datenschutzrechtlichen Vertrag.

9 Haftung

  1. Die Haftung von 40seconds für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt sind.
  2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Schadensersatzpflicht von 40seconds für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf den nach Art der Vereinbarung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden begrenzt.
  3. Soweit die Haftung nach diesen Bestimmungen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von 40seconds.
  4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten nicht bei schuldhaft zu vertretender Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen, sowie bei einer gesetzlich zwingend vorgeschriebenen verschuldensunabhängigen Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder bei der Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.

10 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

  1. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
  2. Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland hat, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
  3. Sollten einzelne Klauseln dieser AVB unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages unberührt. In diesem Falle ist die ungültige Vorschrift so zu ergänzen oder zu ändern, dass der mit ihr beabsichtigte Zweck erreicht wird

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